Die Aufgaben eines Notars

Du kannst dich darauf verlassen, dass der Notar dich auch in den komplexesten und gewichtigsten Rechtsangelegenheiten objektiv und unvoreingenommen berät. Er ist nicht der Vertreter einer Partei, sondern fungiert im Gegensatz zu einem Anwalt als unparteiischer Berater für alle beteiligten Parteien. Als Teil seiner Dienstleistung bietet er seinen Rat an und nimmt an allen Transaktionen teil, die notariell beurkundet werden müssen.

Notare helfen bei der Gestaltung von Rechtsverhältnissen und dienen als Vermittler zwischen den konkurrierenden Interessen der verschiedenen beteiligten Parteien. Wenn die beteiligten Parteien den Notar aufsuchen, wird er zunächst die Besonderheiten des Falles sowie die Ziele und Anliegen der einzelnen Parteien untersuchen. Auf dieser Grundlage wird der Notar auf eine Einigung zwischen den beteiligten Parteien im Sinne eines freiwilligen Interessenausgleichs zwischen allen Beteiligten hinarbeiten. Wenn dies erfolgreich ist, können die Parteien beschließen, einen Vertrag zu schließen. Der Notar oder die Notarin belehrt die Parteien über den Inhalt des Vertrages und seine Wirkungen und beseitigt so mögliche Nachteile, die durch eine unerfahrene Partei verursacht werden könnten.

Notare sind für Beglaubigungen jeglicher Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Kopien zuständig. Diese Verantwortung obliegt ebenfalls dem Notar oder der Notarin. Für eine Reihe von Rechtsgeschäften ist die Beglaubigung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Gesetzgeber die Einschaltung eines Notars aufgrund der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die an dem Geschäft beteiligten Parteien für notwendig erachtet.

Notarielle Urkunden haben eine hohe Beweiskraft, d.h. sie können auch noch Jahrzehnte nach Abschluss einer Vereinbarung als Beweismittel verwendet werden. Darüber hinaus dienen notarielle Urkunden einem weiteren Zweck, nämlich als Warnhinweis: Das Gesetz schreibt die Beteiligung eines Notars bei allen Rechtsgeschäften vor, die erhebliche persönliche oder finanzielle Auswirkungen für die Beteiligten haben werden.

In den folgenden Fällen ist die Mitwirkung eines Notars/einer Notarin entweder vorgeschrieben oder zumindest dringend empfohlen:

  • Immobilien
  • Heirat, Zusammenleben und Gründung einer Familie
  • Schenkungen und geerbtes Eigentum
  • Die Gründung neuer Unternehmen sowie die Umstrukturierung bestehender Unternehmen

Außerdem können Notare ihre Klienten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichter fungieren, Eide leisten, Bescheinigungen ausstellen und Wertgegenstände und Wertpapiere sicher verwahren. Darüber hinaus erstellen Notare Vermögensverzeichnisse. Es versteht sich von selbst, dass der Notar im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpflichtet ist; deshalb kann man sich ihm auch bei sensiblen Themen anvertrauen.

Jede Person, die bei ihrer notariellen Tätigkeit rechtlichen Beistand sucht, ist grundsätzlich dazu verpflichtet, sich vom Notar beraten zu lassen.

Beratung und Vertragsentwurf vom Notar

Bevor eine Urkunde beurkundet werden kann, benötigt der Notar Informationen über den Sachverhalt und die Wünsche der beteiligten Parteien, um einen passgenauen Entwurf der Urkunde erstellen zu können. Diese Informationen ermöglichen es dem Notar, einen genau passenden Entwurf der Urkunde zu erstellen. In der Praxis werden diese Informationen in der Regel im Laufe eines Gesprächs per Telefon, E-Mail oder beidem an die Mitarbeiter des Notars weitergegeben.

„Der Notar steht aber auch vorab persönlich für ein Beratungsgespräch zur Verfügung“, erklärt Dr. Hermannstaller den Beginn des notariellen Prozesses. „Falls nötig, steht der Notar aber auch persönlich für eine Beratung zur Verfügung.“ Denn der Notar ist zur Objektivität verpflichtet, aber es gehört auch zu seinen Amtspflichten, dafür zu sorgen, dass Fehler und Zweifel ausgeschlossen werden und dass unerfahrene Teilnehmer/innen im Verfahren nicht benachteiligt werden. In einer perfekten Welt sollte all dies in der Zeit vor der eigentlichen Beurkundung erledigt sein. Laut Dr. Hermannstaller „sind viele Beteiligte mit dem Spruch vertraut, dass ein Notar neutral sein muss, und glauben deshalb, dass er oder sie Verträge nur auf ihre rechtliche Wirksamkeit hin überprüft“.

„Dass ein Notar aber auch beratend tätig ist, dass er vor allem unerfahrenen Beteiligten die rechtlichen Auswirkungen eines Rechtsgeschäfts erklären und damit im Rahmen seiner Unparteilichkeitspflicht für Waffengleichheit zwischen den Parteien sorgen soll, ist weitgehend unbekannt“, so Dr. Hermannstaller weiter. „Die Tatsache, dass ein Notar auch beratend tätig ist, dass er insbesondere unerfahrenen Parteien die rechtlichen Auswirkungen eines Rechtsgeschäfts erläutern sollte Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Notar den Vertrag nicht im Hinblick auf seinen möglichen finanziellen Gewinn bewertet.

Außerdem ist der Notar nicht in der Lage, Sachverhalte zu bewerten, wie z. B. das Vorhandensein oder Fehlen von Sachmängeln. In den meisten Fällen entstehen durch eine Beratung keine zusätzlichen Kosten; vielmehr deckt die Beurkundungsgebühr, die normalerweise erhoben wird, die Kosten für die Beratung vollständig ab. Das ist ein weiterer wichtiger Punkt, den du beachten solltest.

Das Notariat erstellt dann auf der Grundlage der vorliegenden Informationen einen Entwurf für das Dokument. Dieser Entwurf wird den beteiligten Parteien in der Regel vor dem Termin der Beurkundung zur Verfügung gestellt. Wenn ein Unternehmer und ein Verbraucher einen Vertrag über den Kauf einer Immobilie abschließen, ist der Notar aus Gründen des Verbraucherschutzes verpflichtet, dem Verbraucher den Vertragsentwurf mindestens zwei Wochen vor der notariellen Beurkundung zukommen zu lassen.

Die Notarkosten

Notarkosten - Wie setzen sich die Kosten für einen Notar zusammen?

Der Kaufpreis des Hauses und der Umfang der vom Notar zu erbringenden Leistungen spielen beide eine Rolle bei der Festlegung der endgültigen Notarkosten. Die Notare dürfen ihre Gebühren jedoch nicht nach eigenem Ermessen festlegen. Das Gesetz über die Gerichts- und Notarkosten in Deutschland hat diese stattdessen standardisiert und kodifiziert, und du findest es hier (Gerichts- und Notarkostengesetz, GnotKG). Der Gesamtbetrag der Gebühren beläuft sich im Durchschnitt auf etwa 1,5 % des Kaufpreises, wobei die Kosten für den Notar etwa 1 % und die Kosten für das Grundbuchamt etwa 0,5 % der Gesamtsumme ausmachen. Meistens liegen die Kosten zwischen 1,2 % und 1,9 % des Kaufpreises, je nachdem, welche Notariatsdienste in Anspruch genommen werden.