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Photovoltaik im Eigenheim lebt vom Eigenverbrauch

· 4 Min

Photovoltaikmodule auf dem Ziegeldach eines Einfamilienhauses
Photovoltaikmodule auf dem Ziegeldach eines Einfamilienhauses

Eine Photovoltaikanlage auf dem Einfamilienhaus erzeugt Strom, der zuerst im eigenen Haushalt landet. Erst der Rest geht als Einspeisung ins Netz. Wie hoch dieser Eigenverbrauch ausfällt, entscheidet über den Nutzen der Anlage stärker als die Modulfläche. Vor der ersten Kilowattstunde stehen allerdings Anmeldung, Zähler und Nachweise.

Was bedeutet Eigenverbrauch bei einer Photovoltaikanlage?

Eigenverbrauch ist der Anteil des erzeugten Solarstroms, der im eigenen Haushalt bleibt. Gemessen wird er nicht direkt. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen Erzeugung und Einspeisung.

Der Anteil hängt am Zeitverlauf. Module liefern mittags am meisten, der Bedarf im Haus liegt morgens und abends höher. Deckungsgleich sind beide Kurven nie.

Ohne weitere Technik bleibt deshalb nur ein Teil im Gebäude. Nach Angaben der Verbraucherzentrale erreicht eine Anlage ohne Speicher meist einen Eigenverbrauch von rund 30 Prozent (2024). Der übrige Strom fließt ab.

Zu trennen ist der Eigenverbrauch vom Autarkiegrad. Der Eigenverbrauch beschreibt, welcher Anteil der Erzeugung im Haus bleibt. Der Autarkiegrad beschreibt, welcher Anteil des Bedarfs aus eigener Erzeugung gedeckt wird.

Wie viel im Haus bleibt, entscheidet sich damit am Lastprofil, nicht an der Dachfläche.

Wie wird eine Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber angemeldet?

Die Anmeldung läuft über den zuständigen Netzbetreiber und erfolgt vor der Inbetriebnahme. Den Antrag stellt in der Regel der Elektrofachbetrieb, der die Anlage anschließt.

Dieser Betrieb muss im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen sein. Die Niederspannungsanschlussverordnung lässt Arbeiten an der Anschlussanlage nur eingetragenen Fachbetrieben zu. Die technischen Anschlussregeln für Photovoltaikanlagen am Niederspannungsnetz stehen in der VDE-Anwendungsregel 4105.

Der Netzbetreiber prüft, ob der Hausanschluss die geplante Leistung in Kilowattpeak aufnehmen kann. Nach der Prüfung folgt die Zusage zum Netzanschluss. Erst danach darf die Anlage laufen.

Am Ende steht die Fertigstellungsanzeige des Fachbetriebs. Sie hält fest, dass Module, Wechselrichter und Schutzeinrichtungen den Anschlussregeln entsprechen.

Geregelt ist auch die Vergütung der Einspeisung. Der Netzbetreiber ist zur Abnahme verpflichtet, und die Höhe richtet sich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Fassung bei Inbetriebnahme. Entscheidend für die Zuordnung ist deshalb das Datum der Inbetriebnahme, nicht das der Bestellung.

Mit der Zusage ist die Anlage angeschlossen, aber noch nicht vollständig gemeldet.

Wofür ist das Marktstammdatenregister bei Photovoltaik nötig?

Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfasst jede Stromerzeugungsanlage in Deutschland. Der Betreiber trägt seine Anlage dort selbst ein, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.

Die Registrierung ist Voraussetzung für die Vergütung der Einspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Fehlt sie, kann der Netzbetreiber Zahlungen kürzen oder zurückhalten.

Eingetragen werden Standort, Leistung, Inbetriebnahmedatum und der Wechselrichter. Ein Stromspeicher gilt als eigene Einheit und wird gesondert gemeldet.

Änderungen gehören ebenfalls ins Register. Eine Erweiterung der Modulfläche, ein getauschter Wechselrichter oder ein Betreiberwechsel sind meldepflichtig.

Was die Anlage erzeugt und was sie abgibt, trennt danach die Messtechnik.

Was ändert sich am Zähler nach dem Anschluss der Anlage?

Der bisherige Bezugszähler wird gegen einen Zweirichtungszähler getauscht. Dieser zählt getrennt, was aus dem Netz bezogen und was eingespeist wird.

Den Tausch übernimmt der Messstellenbetreiber, nicht der Elektrofachbetrieb. Grundlage ist das Messstellenbetriebsgesetz, das den Messstellenbetrieb vom Netzbetrieb trennt. Der Eigentümer kann den Messstellenbetreiber wechseln.

Ein alter Ferrariszähler darf nicht weiterlaufen. Rückwärtsdrehen ist unzulässig, weil die eingespeiste Menge dann nicht erfasst wird.

Welche Zähler an einer Anlage im Einfamilienhaus vorkommen, lässt sich nach Aufgabe ordnen.

Zähler Was er erfasst Wer ihn stellt
Bezugszähler, alt nur den Strom aus dem Netz Messstellenbetreiber
Zweirichtungszähler Bezug und Einspeisung getrennt Messstellenbetreiber
Erzeugungszähler die gesamte Erzeugung der Anlage Messstellenbetreiber
Unterzähler am Speicher Ladung und Entladung der Batterie Betreiber, freiwillig

Die Messtechnik liefert damit die Zahlen, auf die später jeder Nachweis zurückgreift.

Warum sinkt der Eigenverbrauch ohne Stromspeicher?

Ohne Speicher steht Solarstrom nur zur Verfügung, solange die Module liefern. Abends und nachts bezieht der Haushalt wieder aus dem Netz.

Erhöhen lässt sich der Eigenverbrauch auch ohne Batterie. Waschmaschine, Trockner, Wärmepumpe und Wallbox laufen dafür in der Mittagszeit, gesteuert über Zeitprogramm oder Energiemanagement.

Wirksam ist auch die Warmwasserbereitung. Ein Heizstab im Speicher der Heizung nimmt Überschüsse auf und gibt sie als Wärme wieder ab. Für Strom am Abend taugt dieser Weg nicht.

Eine Batterie verschiebt den Überschuss in die Abendstunden. Kapazität, Verluste und Grenzen behandelt der Beitrag zum Batteriespeicher an der eigenen Anlage.

Beides verändert die Bilanz der Anlage, und beides muss sich belegen lassen.

Woran lässt sich der Eigenverbrauch des Hauses nachweisen?

Nachweis führen die Zählerstände und die Jahresabrechnung des Netzbetreibers. Erzeugung, Einspeisung und Netzbezug ergeben zusammen den Eigenverbrauch des Haushalts.

Betreiber halten die Unterlagen besser vollständig. Dazu gehören Anmeldung, Fertigstellungsanzeige, Registrierungsbestätigung, Zählerprotokolle und die Abrechnungen der Einspeisung.

Steuerlich sind kleine Anlagen auf Wohngebäuden entlastet. Das Einkommensteuergesetz stellt Einnahmen aus Anlagen bis 30 Kilowattpeak auf Einfamilienhäusern steuerfrei (§ 3 Nummer 72 Einkommensteuergesetz). Für die Vergütung der Einspeisung bleibt die Registrierung trotzdem Pflicht.

Auch auf die Bewertung des Gebäudes wirkt die Anlage. Wie Solarstrom in den Energieausweis eingeht, zeigt die Bewertung eines Hauses beim Verkauf.

Aus Anmeldung, Messung und Unterlagen ergibt sich, was die Anlage im Haus wirklich leistet.

Wann lohnt sich der Ausbau des Eigenverbrauchs im Einfamilienhaus?

Der Ausbau lohnt sich dort, wo tagsüber Last im Haus liegt oder verschoben werden kann. Je mehr Strom im Gebäude bleibt, desto weniger wird bezogen.

Günstig stehen Haushalte mit Wärmepumpe, Elektroauto oder Arbeitsplatz im Haus. Ihr Bedarf fällt in die Stunden, in denen die Module liefern.

Zurückhaltung ist angebracht, wenn das Haus tagsüber leer steht und wenig verbraucht. Dann wandert der größte Teil der Erzeugung ins Netz, und der Eigenverbrauch bleibt niedrig.

Entschieden wird das am Lastprofil des Haushalts, nicht an der Größe des Dachs. Der Jahresertrag liegt in Deutschland nach Angaben des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme bei rund 1.000 Kilowattstunden je Kilowattpeak (2024). Was davon im Haus bleibt, entscheidet der Haushalt selbst.

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